Die Außenwirtschaftsverordnung setzt das deutsche Außenwirtschaftsgesetz um und trat 1961 erstmals in Kraft. Sie enthält die Genehmigungs-, Verfahrens- und Meldebestimmungen sowie die dazugehörigen Straf- und Bußgeldvorschriften. Die aktuelle Fassung stammt vom 02.08.2013.
Die Außenwirtschaftsverordnung untergliedert sich in zehn Kapitel:
- Kapitel 1: Allgemeine Vorschriften
- Kapitel 2: Ausfuhr und Verbringung aus dem Inland
- Kapitel 3: Einfuhr
- Kapitel 4: Sonstiger Güterverkehr
- Kapitel 5: Dienstleistungsverkehr
- Kapitel 6: Beschränkungen des Kapitalverkehrs
- Kapitel 7: Meldevorschriften im Kapital- und Zahlungsverkehr
- Kapitel 8: Beschränkungen gegen bestimmte Länder und Personen
- Kapitel 9: Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
- Kapitel 10: Inkrafttreten
Die Ausfuhrliste (AL) ist eine Anlage zur Außenwirtschaftsverordnung.
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