In einigen Fällen kann es hilfreich sein, eine unvollständige Ausfuhranmeldung an den Zoll zu melden. Im Beispiel: Ein deutscher Kunde hat bei Ihnen Ware gekauft, und diese bereits vor der Bestellung an einen anderen Käufer im Drittland verkauft. Statt diese Ware zunächst an Ihren deutschen Kunden zu senden, damit dieser die Zollformalitäten an seiner Ausfuhrzollstelle erledigt und an den Empfänger versendet, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine unvollständige Ausfuhranmeldung (uAM) erstellen. Ihr Kunde gibt anschließend eine ergänzende Ausfuhranmeldung (eAM) bei seiner zuständigen Ausfuhrzollstelle ab.
Erstellung einer uAM (Nach UZK: Vereinfachte Zollanmeldung ohne förmliche Bewilligung)
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Erfassen Sie eine neue Ausfuhranmeldung und wählen Sie im Feld Art der Anmeldung einen passenden Code, zum Beispiel:
- 00000110
- 00000210 oder
- 00001310
- Als Art der Unvollständigkeit wählen Sie uAM aus.
- Zur Erklärung der Beteiligtenkonstellation:
- Anmelder: Die Person, die im eigenem Namen eine Zollanmeldung abgibt oder in deren Namen eine Zollanmeldung abgegeben wird. In diesem Fall die Firma, die später dann die eAM erstellt (Ihr Kunde).
- Ausführer: Die Person, für deren Rechnung die Ausfuhranmeldung abgegeben wird und die zum Zeitpunkt der Annahme der Ausfuhranmeldung Eigentümer der Waren ist oder eine ähnliche Verfügungsberechtigung besitzt. Sofern es nicht noch einen dritten Beteiligten an dem Ausfuhrgeschäft gibt (Ihr Kunde).
- Subunternehmer: Die Person, die auf Veranlassung eines Ausführers, dem sie zur Lieferung verpflichtet ist, die Ware an dessen außerhalb des Gemeinschaftsgebiets ansässigen Abnehmer liefert (Ihr Unternehmen).
- Vertreter: Die Person die die Zollförmlichkeiten für den Anmelder durchführt (Ihr Unternehmen).
Welche Informationen benötigen Sie von Ihrem Kunden?
Fragen Sie Ihren Kunden nach seiner EORI-Nummer, die Sie in der Ausfuhranmeldung beim Anmelder hinterlegen und seiner Ausfuhrzollstelle, die Sie in der Ausfuhranmeldung im Feld Ausfuhrzollstelle eAM hinterlegen.
Welche Informationen dürfen Sie weglassen?
Angaben zu Werten, Art des Geschäfts und zum Empfänger brauchen in einer uAM nicht angegeben werden, da dies Daten sind, die einem Subunternehmer häufig nicht bekannt sind. In der Regel hat der Ausführer den Vertrag mit dem ausländischen Empfänger geschlossen.
- Es gelten Besonderheiten bei der Lieferung in Embargoländer gelten – z. B. muss ein Empfänger bei folgenden Bestimmungsländern angegeben werden: Myanmar, Iran, Nordkorea, Pakistan und Syrien.
Welche Informationen benötigt Ihr Kunde von Ihnen, um anschließend die eAM zu erstellen?
Ihr Kunde muss Ihre uAM um seine Daten ergänzen, und sollte daher möglichst viele Informationen zu Ihrer uAM erhalten (z. B. MRN, angemeldete Positionen). Wenn Ihr Kunde Ihre uAM nicht innerhalb der Frist von 30 Tagen mit seiner eAM ablöst, wird er durch seine Zollstelle angemahnt.
- Denken Sie bei Bedarf daran, Ihrem Kunden den Ausgangsvermerk (AgV) zukommen zu lassen. Diesen benötigt er zu Umsatzsteuerzwecken. Wählen Sie dazu in der uAM in den zusätzlichen Informationen den Code X0005: Zusätzlicher Ausgangsvermerk an den Ausführer. Alternativ können Sie den AgV auch als E-Mail an ihn direkt übermitteln.
Erstellen Sie für Ihr eigenes Unternehmen eine uAM statt für einen Kunden, treten Sie also nicht als Subunternehmer auf, tragen Sie in diesem Fall Ihre eigene Ausfuhrzollstelle auch als Ausfuhrzollstelle eAM ein und passen Sie Ihre Beteiligtenkonstellation an.
Welche Besonderheiten bei der Erstellung einer ergänzenden Ausfuhranmeldung gelten, lesen Sie im Artikel: Ergänzende Ausfuhranmeldung (eAM) erstellen und bearbeiten.
Kommentare
Hallo Frau Ullrich,
wir erstellen uAM für unseren Kunden in Hamburg. Im neuen Release verwende ich den code 00001310, uAM und 0011 für die Beteiligtenkonstellation. Im ABD wird mir nun im Feld 1 Verfahren EX/C statt wie bisher EX/B angezeigt.
Was müsste ich hier korrigieren, denn EX/C wäre für vollständige Daten statt unvollständig?
Vielen Dank vorab.
Viele Grüße
Steffi Seidler
Hallo Frau Seidler,
das auf dem ABD angedruckte Verfahren richtet sich nach der Art der Anmeldung. Diese können Sie nachlesen im "Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen" zu Feld 11 02 000 000 - Zusätzliche Art der Anmeldung
Prüfen Sie am einfachsten anhand der Tabelle der Anmeldearten aus der ATLAS - Info 306/22 ab Seite 18, welche Anmeldeart Sie ohne Ihre SDE-Bewilligung verwenden können oder fragen Sie auch bei Ihrem Zollamt nach.
Viele Grüße
Kerstin Ullrich,
AEB Service & Support
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