Es gibt einige wichtige Aktualisierungen hinsichtlich der Änderungen der CITES-Codes der Schweiz, die am 1. August 2025 in Kraft treten werden.
Für Informationen zu diesen neuen Codes oder Einzelheiten zur Abgabe von Anmeldungen im Rahmen des e-dec-Systems wenden Sie sich bitte an den Schweizer Zoll.
Es ist wichtig, sich mit diesen Änderungen vertraut zu machen, um die Einhaltung der Vorschriften und einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
Bitte beachten Sie außerdem, dass bei e-dec-Meldungen die Kontrollstelle für Artenschutz angegeben werden muss. Tragen Sie dazu „Artenschutzkontrollstelle” auf Kopfebene innerhalb der Zolldetails in der Feldgruppe Besondere Vermerke ein:
Dies ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass alle Meldungen korrekt verarbeitet werden und den Vorschriften entsprechen.
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