Es gibt einige wichtige Aktualisierungen hinsichtlich der Änderungen der CITES-Codes der Schweiz, die am 1. August 2025 in Kraft treten werden.
Ausführliche Informationen zu diesen neuen Codes sowie eine Zusammenfassung darüber, wie Anmeldungen im Rahmen des e-dec-Systems einzureichen sind, finden Sie in dieser Zusammenfassung der Schweizer Zollbehörden.
Es ist wichtig, sich mit diesen Änderungen vertraut zu machen, um die Einhaltung der Vorschriften und einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
Bitte beachten Sie außerdem, dass bei e-dec-Meldungen die Kontrollstelle für Artenschutz angegeben werden muss. Tragen Sie dazu „Artenschutzkontrollstelle” auf Kopfebene innerhalb der Zolldetails in der Feldgruppe Besondere Vermerke ein:
Dies ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass alle Meldungen korrekt verarbeitet werden und den Vorschriften entsprechen.
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