Bei Sendungen, die von Österreich in die Schweiz exportiert werden, verlangt die österreichische Zollverwaltung bei Ausfuhranmeldungen seit 17. Dezember 2025 eine separate Meldung an österreichischen Ausgangszollstellen.
- Bitte beachten Sie: Eine Meldung an österreichische Ausgangszollstellen ist nicht aus den nationalen Ausfuhrsystemen anderer Mitgliedstaaten wie dem deutschen ATLAS oder dem französischen DELTA möglich.
In Österreich muss der Teilnehmer am Ausgang die Nachricht zur Übermittlung der Ankunftsanzeige (IE507) an die Ausgangszollstelle senden. Laut der österreichischen Zollverwaltung findet ab dem 17.12.2025 ansonsten keine Ausfuhrbestätigung mehr durch den österreichischen Zoll statt.
Verwenden Sie Customs Management für Exporte in Österreich, haben Sie die Möglichkeit innerhalb der Ausfuhranmeldung – Zolldetails das Feld Nutze Ankunft bei Ausfuhr Prozess anzuhaken. Darüber wird die Nachricht IE507 an die österreichische Ausgangszollstelle gesendet.
- Meldung über Transportdienstleister: Alternativ gehen Sie auf Ihren Transportdienstleister zu, damit dieser im österreichischen Zollsystem Austrian Customs Clearance System (ACCS) die Ankunftsanzeige an die Ausgangszollstelle erstellt.
Änderungen ab April 2026
Voraussichtlich ab 1. April 2026 wird über den Korridorverkehr Vorarlberg die Sendungsanmeldung für Ausfuhren und Versandvorgänge digitalisiert, so dass dann zusätzlich elektronische Voranmeldungen notwendig werden.
- Die österreichische Zollverwaltung informiert darüber auf der Website: Zoll Korridorverkehr Vorarlberg.
- Die Schweizer Zollverwaltung informiert über den gemeinsamen Korridorverkehr in einem Informationsschreiben vom 8. Dezember 2025.
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