In Compliance Screening ist es möglich, bei den zu prüfenden Adressen zwischen verschiedenen Adresstypen zu unterscheiden. Das gibt Ihnen die Möglichkeit, überflüssige Adresstreffer zu vermeiden, die z. B. bei der Prüfung von Personen gegen Schiffe auf Verbotslisten entstehen können. Damit Sie von dieser Änderung profitieren können, stellen Sie Ihr Compliance-Profil entsprechend ein.
- Steuern Sie ein Profil in Compliance Screening aus einem SAP Plug-in heraus an, setzen Sie die folgenden Einstellungen nur bei konsequenter Pflege der zugrunde liegenden Stammdaten und nach Rücksprache mit dem AEB Support.
- Wenn Sie die Rechte eines Compliance Administrators (I_COMPLIANCEADMIN) haben, dann öffnen Sie in der Zentrale die Einträge: Administration, Compliance und Profile das Profil, das Sie konfigurieren möchten. Falls Ihnen die Rechte fehlen, nehmen Sie Kontakt mit dem AEB Support auf.
In der Mappe Compliance Screening finden Sie die Einstellungen in der Feldgruppe Adresstypeinstellungen. Sie können nun festlegen, ob für einen Adresstreffer der Adresstyp der geprüften Adresse mit dem Adresstyp der Verbotsadresse übereinstimmen muss. Die Standardeinstellung ist wie folgt (Adresstyp muss nicht übereinstimmen).
Außerdem werden keine Adresstypen von der Prüfung ausgeschlossen:
Wenn Sie möchten, können Sie bestimmte Adresstypen der Verbotsadressen von der Prüfung auch ausschließen. Sobald Sie ein oder mehrere Adresstypen von der Prüfung entfernen, werden diese bei der Adressprüfung nicht mehr berücksichtigt.
- Alternativ können Sie mehrere Profile erstellen, je nachdem, ob Sie beispielsweise ein Prüfprofil nur für Personen oder ein Prüfprofil nur für Schiffe (Beförderungsmittel) haben möchten.
In der Adressprüfung und beim Anlegen von manuellen Verbotsadressen können Sie den Adresstyp aus der folgenden Liste wählen:
- Person
- Entität (z. B. Unternehmen, Organisation oder Behörde)
- Beförderungsmittel
- Unbekannt
Um diese Funktion auch für Dateiprüfungen oder für eine Vorsystem-Integration per Webservice zu nutzen, stellen Sie sicher, dass jeweils einer der oben genannten Werte im Typ-Feld übergeben wird. Wird kein Adresstyp übergeben, dann nimmt Compliance Screening den Wert "Unbekannt" an.
Auf Seite der Verbotsadressen wurden die Adresstypen ebenfalls ermittelt. Einige Sanktionslisten liefern den Adresstyp bereits mit, aber leider nicht alle. In diesem Fall haben die entsprechenden Einträge den Adresstyp "Unbekannt", so dass eine Adressprüfung in diesem Fall trotzdem stattfindet.
In der europäischen CFSP Verbotsliste gibt es im Moment als Adresstypen nur Personen und Entitäten. In der US SDN Liste sind die drei Adresstypen inklusive Beförderungsmittel vorhanden.
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