Der Zoll kann einen Nachweis über die von Ihnen geprüften Adressen verlangen. Dazu gehören:
- Eine Liste der Adressen, die Sie überprüft haben, ohne dass es zu Adresstreffern kam
- Der Nachweis, dass Sie einen bestimmten Geschäftspartner überprüft haben und in welchen Abständen Sie die Prüfung durchgeführt haben
- Wenn Sie eine Anbindung an das Archiv besitzen, können Sie auch im Archiv Ihre Nichttreffer-Protokolle durchsuchen.
Dazu wählen Sie in der Zentrale den Eintrag Archiv − Protokolle, klicken auf die Schaltfläche Nichttreffer suchen und machen die gewünschten Angaben.
Gehen Sie folgendermaßen vor, um eine Liste der überprüften Adressen ohne Adresstreffer zu erstellen:
- In Ihrem Compliance-Profil ist die Option aktiviert, dass Nichttreffer in einer Datei protokolliert werden.
- Wählen Sie Compliance Screening − Protokolle.
- Wählen Sie die Schaltfläche Nichttreffer suchen.
- Machen Sie Angaben zum gewünschten Zeitraum.
- Aus Gründen der Performance darf der Suchzeitraum maximal 31 Tage betragen.
Dieser Zeitraum darf auch in der Vergangenheit liegen.
- Sie erhalten eine Übersicht aller in diesem Zeitraum erfolgten Prüfungen.
- Aus Gründen der Performance darf der Suchzeitraum maximal 31 Tage betragen.
Gehen Sie folgendermaßen vor, um nachzuweisen, dass Sie einen bestimmten Geschäftspartner überprüft haben:
- In Ihrem Compliance-Profil ist die Option aktiviert, dass Nichttreffer in einer Datei protokolliert werden.
- Wählen Sie Compliance Screening − Protokolle.
- Wählen Sie die Schaltfläche Nichttreffer suchen.
- Machen Sie die gewünschten Angaben, dabei geben Sie den Namen des Geschäftspartners ins Feld Suchbegriff ein.
- Aus Gründen der Performance darf der Suchzeitraum maximal 31 Tage betragen.
Dieser Zeitraum darf auch in der Vergangenheit liegen.
- Sie erhalten eine Übersicht aller in diesem Zeitraum erfolgten Prüfungen zu diesem Geschäftspartner.
- Aus Gründen der Performance darf der Suchzeitraum maximal 31 Tage betragen.
Kommentare
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.