Dieser Artikel ist für Sie relevant, wenn
- Sie landesspezifische Schriftzeichen in Ihren Prüfdateien verwenden wollen (z. B. asiatische oder kyrillische Zeichen oder auch ß, ä, ö, ü ...)
- Sie in den Prüfprotokollen eine Verzerrung der Prüfadresse feststellen (z. B. "StraÃe" statt "Straße")
Wenn Sie Ihre Geschäftspartner in Trade Compliance Management gegen die Sanktionslisten prüfen, haben Sie die Möglichkeit vor der Prüfung den Zeichensatz einzustellen. Das kann dann wichtig sein, wenn landesspezifische Schriftzeichen in den Prüfadressen vorkommen. In deutscher Sprache ist das zum Beispiel: „ß". Doch auch bei Adressen von Geschäftspartnern, die im asiatischen Raum ansässig sind, gibt es zahlreiche nicht lateinische Zeichen.
Legen Sie den Zeichensatz für Dateiprüfungen fest
In Trade Compliance Management ist als Standard der Zeichensatz ISO-8859-1 eingestellt. Diesen können Sie an den folgenden zwei Stellen anpassen:
- Individuell pro Prüfung: in den Prüfeinstellungen der Dateiprüfung
- Allgemeiner Standardwert: in den Dateiprüfungseinstellungen im Compliance Profil
Pro Prüfung
- Starten Sie eine neue Dateiprüfung unter Compliance Screening - Dateiprüfung mit der Schaltfläche Neu. Nutzen Sie zur Einstellung des Zeichensatzes den blau verlinkten Text Prüfeinstellungen. Ändern Sie hier den Zeichensatz ab:
Allgemeiner Standardwert
- Öffnen Sie unter Administration - Compliance - Profile das Default-Profil:
- Stellen Sie in der Feldgruppe Dateiprüfung den gewünschten Zeichensatz ein:
- Der Zeichensatz UTF-8 bietet sich besonders bei der Erstellung von Prüfdateien an, wenn in den Adressen nicht lateinische Schriftzeichen enthalten sind.
-
Bitte beachten Sie: Wenn der Zeichensatz der Prüfdatei nicht mit dem eingestellten Zeichensatz in Trade Compliance Management übereinstimmt, so ist das Ergebnis der Prüfung nicht aussagekräftig.
Im Beispiel: Wird eine Prüfdatei mit dem Zeichensatz UTF-8 erstellt und in Trade Compliance Management ist der Zeichensatz ISO 8859-1 ausgewählt, so wird z. B. anstelle von „ö“ „0xF6“ als Bestandteil des Namens erkannt. Dies verfälscht in der Folge das Prüfergebnis.
Um diese Fehler zu umgehen, kann es ratsam sein, auch für die geprüften Adressen eine transliterierte Variante (z. B. ä > ae) zu prüfen. Für eine genaue Analyse Ihrer Treffer bietet Ihnen Trade Compliance Management einen Analysemodus an. Nutzen Sie diesen, wenn Sie vertiefende Informationen über einen Treffer erhalten möchten.
Prüfung nicht lateinischer Schriftzeichen
Die in Trade Compliance Management integrierte Adressprüfung kann grundsätzlich auch mit asiatischen oder kyrillischen Schriftzeichen umgehen. Diese gelten nicht als Sonderzeichen. Dafür ist es aber notwendig, dass eine Behörde ihre Verbotsadressen in diesen Schriftzeichen bereitstellt. Erfahrungsgemäß pflegen die Behörden in der EU oder in den USA die relevanten Listen überwiegend in lateinischen Schriftzeichen und ergänzen für einzelne Einträge die Namen in asiatischen, kyrillischen oder weiteren Schriftzeichen. Da auf den relevanten Verbotslisten überwiegend Verbotslisteneinträge in lateinischen Schriftzeichen zu finden sind, sollten Sie Ihre Geschäftskontakte zur Prüfung in lateinischen Schriftzeichen pflegen.
- Prüfen Sie Ihre Dateien vorab bereits in der Formatprüfung mit dem von Ihnen gewählten Zeichensatz. Gehen Sie dazu über den Eintrag Compliance Screening in die Dateiprüfung:
Innerhalb der Formatprüfung lässt sich der Zeichensatz einsehen und auswählen:
Mehr dazu lesen Sie auch in dem Artikel Fehler in der Dateiprüfung suchen.
Kommentare
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.