Einen Überblick, welche Sanktionslisten Sie nutzen können, erhalten Sie innerhalb der Anwendung im Eintrag Verbotslisten. Öffnen Sie dazu in der Zentrale den Eintrag Compliance Screening und dort Verbotslisten:
Hier finden Sie alle für Ihr Unternehmen verfügbaren Listen. Wenn diese nicht mit einem Haken in der Spalte Manuell versehen sind, handelt es sich um Sanktionslisten, die durch den Datenservice von AEB aktuell gehalten werden.
Aktualität der Listen einsehen
Neue Verbotsadressen werden zunächst durch die gesetzgebenden Behörden veröffentlicht. In der Regel stehen sie dann in der elektronischen Version nach wenigen Tagen zur Verfügung. Sobald die Behörden die elektronische Version zur Verfügung stellen, werden die Sanktionslisten in Compliance Screening mit einem nächtlichen Batch aktualisiert. In der Übersicht der Verbotslisten können Sie über das Änderungsdatum den Zeitpunkt der letzten Listenänderung durch die Behörde einsehen.
Um generell die Verbotslisten festzulegen, die Sie in Ihren Datei- oder Einzeladressprüfungen verwenden möchten, bearbeiten Sie Ihr Compliance Profil:
Welche grundlegenden Einstellungen sollte ich im Prüfprofil für Compliance Screening kennen?
Sie haben Bedarf an weiteren Listen?
Die gängigsten Sanktionslisten für Europa, Asien oder den USA stellt AEB bereit. Weitere Listen der Content-Partner Reguvis und Dow Jones ergänzen das Angebot. Entscheiden Sie je nach den Rechtsgebieten, denen Ihr Unternehmen unterliegt. Eine Gesamtübersicht über alle verfügbaren Listen in Compliance Screening finden Sie hier: Alle Sanktionslisten der AEB-Listenpakete
Sollten Sie Bedarf an weiteren Listen haben, reichen Sie gerne eine Anfrage an den AEB Support ein.
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