Einen Überblick, welche Sanktionslisten Sie nutzen können, erhalten Sie innerhalb der Anwendung im Eintrag Verbotslisten. Öffnen Sie dazu in der Zentrale den Eintrag Compliance Screening und dort Verbotslisten:
Hier finden Sie alle für Ihr Unternehmen verfügbaren Listen. Wenn diese nicht mit einem Haken in der Spalte Manuell versehen sind, handelt es sich um Sanktionslisten, die durch den Datenservice von AEB aktuell gehalten werden.
Aktualität der Listen einsehen
Neue Verbotsadressen werden zunächst durch die gesetzgebenden Behörden veröffentlicht. In der Regel stehen sie dann in der elektronischen Version nach wenigen Tagen zur Verfügung. Sobald die Behörden die elektronische Version zur Verfügung stellen, werden die Sanktionslisten in Compliance Screening mit einem nächtlichen Batch aktualisiert. In der Übersicht der Verbotslisten können Sie über das Änderungsdatum den Zeitpunkt der letzten Listenänderung durch die Behörde einsehen.
Eine genauere Erklärung, zu den Daten, die angezeigt werden können, finden Sie in dem Artikel Änderungen in den Verbotslisten.
Verbotslisten für Datei- oder Adressprüfungen festlegen
Um generell die Verbotslisten festzulegen, die Sie in Ihren Datei- oder Einzeladressprüfungen verwenden möchten, bearbeiten Sie Ihr Compliance Profil. Um dies einzusehen oder bearbeiten zu können, benötigen Sie die Rechte eines Administrators in der Anwendung: I_COMPLIANCEADMIN.
Diese Rechte sind noch nicht in Ihrer Anwendung verfügbar? Die verantwortlichen Personen für Compliance Screening können die Rechte zur Verwaltung von Benutzern und Rechten erhalten, indem sie das Formular nutzen: Rechte für die Benutzerverwaltung beantragen.
Öffnen Sie die Zentrale und wählen Sie unter Administration im Eintrag Compliance den Eintrag Profile:
Nach dem Öffnen Ihres Profils, sehen Sie in der Mappe Prüflisten, die hinterlegten Verbotslisten, die Sie für Prüfungen verwenden. Bitte beachten Sie, dass sich das Fenster scrollen lässt, um weitere Einträge zu sehen.
Über Hinzufügen oder Entfernen bearbeiten Sie die Einträge in Ihrem Profil.
Bei jeder Einzeladress- oder Dateiprüfung mit diesem Profil prüfen Sie dann Ihre Geschäftsadressen gegen die dort aufgeführten Listen. Dies wird Ihnen sowohl vorab in den Prüfeinstellungen als auch anschließend in den Protokollen angezeigt.
- Es kann mehr als ein Profil mit unterschiedlichen Einstellungen eingerichtet werden. Initial wird für Einzeladress- oder Dateiprüfungen allerdings immer das Profil gezogen, das in der Profilübersicht auf Default gesetzt wird.
Sie haben Bedarf an weiteren Listen?
Die gängigsten Sanktionslisten für Europa, Asien oder den USA stellt AEB bereit. Weitere Listen der Content-Partner Reguvis und Dow Jones ergänzen das Angebot. Entscheiden Sie je nach den Rechtsgebieten, denen Ihr Unternehmen unterliegt. Eine Gesamtübersicht über alle verfügbaren Listen in Compliance Screening finden Sie hier: Alle Sanktionslisten der AEB-Listenpakete
Sollten Sie Bedarf an weiteren Listen haben, reichen Sie gerne eine Anfrage an den AEB Support ein.
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