- Verfahrensbereich: Einfuhr
18.01.2022: Beendigung von Unterlagencodierung im Zusammenhang mit dem Brexit
Am Ende des Übergangszeitraums zum Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU konnte die Codierung Y067 für Waren verwendet werden, die sich am 30. Dezember 2020 in einem besonderen Verfahren oder in der vorübergehenden Verwahrung befanden.
Die Codierung wurde zum 31.12.2021 durch den TARIC beendet und kann nicht mehr an den Zoll gemeldet werden.
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