Sollte es zu einer Störung des Nachrichtenverkehrs mit dem Zoll kommen, können Sie EMCS-Eröffnungen im Ausfallverfahren melden.
Informieren Sie sich auf der AEB-Statusseite zu aktuellen Störungen. Dort erhalten Sie auch eine Masterticket-Nummer für das Ausfallverfahren, sobald die Zollverwaltung diese bereitstellt.
Vorgehen in ASSIST4 für EMCS
- Kontrollieren Sie, ob die EMCS-Eröffnung sich im Status „VO“ (Vollständig)" oder „VE“ (Versendet)" befindet.
- Öffnen Sie in der zugehörigen Ausgangssendung die Mappe EMCS.
- Wählen Sie in der Feldgruppe EMCS-Eröffnungen die Schaltfläche Ausfallverf.
Daraufhin öffnet sich ein Fenster, das angibt, wie Sie jetzt weiter vorgehen.
Dabei unterscheiden Sie zwischen folgenden Fällen:
EMCS Filing von AEB ist erreichbar
1. Öffnen Sie die EMCS-Eröffnung und wählen im Menü Eröffnung die Menüfunktion Ausfallverfahren aktivieren: Es öffnet sich das Fenster Ausfallverfahren.
2. Geben Sie im Fenster Ausfallverfahren die Ticketnummer an, die der Zoll für die Störung veröffentlicht hat. Wählen Sie die Schaltfläche Ausfallverfahren aktivieren. Der Vorgang wird für das Ausfallverfahren kopiert.
3. Öffnen Sie den kopierten Vorgang und wechseln Sie dort in die Mappe Dokumente. Bei Bedarf passen Sie das Ausfalldokument mithilfe der Schaltfläche Ändern an.
4. Drucken Sie die das Ausfalldokument über die Schaltfläche Drucken/Ausgeben.
- Exemplar 1: Behalten Sie für Ihre Unterlagen.
- Exemplar 2: Übermitteln Sie unverzüglich dem zuständigen Hauptzollamt
- Exemplar 3: Geben Sie dem Beförderer. Dies begleitet die Ware.
Sobald das EMCS-System wieder funktioniert, sind Sie verpflichtet, den Entwurf e-VD/v-e-VD elektronisch an den Zoll zu übermitteln.
EMCS Filing von AEB ist nicht erreichbar
- Wechseln Sie in der Ausgangssendung in die Mappe Dokumente, aktivieren oben die Option Alle und drucken Sie das Dokument „EMCS Begleitdokument im Ausfallverfahren“ (Vordruck 033074). EMCS Filing fragt Sie dabei nach der Masterticketnummer.
- Drucken Sie die das Ausfalldokument über die Schaltfläche Drucken/Ausgeben.
- Exemplar 1: Behalten Sie für Ihre Unterlagen.
- Exemplar 2: Übermitteln Sie unverzüglich dem zuständigen Hauptzollamt.
- Exemplar 3: Geben Sie dem Beförderer. Dies begleitet die Ware.
Sobald EMCS Filing wieder funktioniert, sind Sie verpflichtet, den Entwurf e-VD / v-e-VD elektronisch an den Zoll zu übermitteln.
Falls Sie aus der Ausgangssendung heraus noch keine EMCS-Eröffnung erstellt hatten, holen Sie das jetzt nach. Dazu öffnen Sie die Ausgangssendung im Status „DO“ (Dokumente)" und klicken im Assistenten auf die Verknüpfung EMCS-Eröffnung(en) erstellen. Anschließend behandeln Sie diesen EMCS-Vorgang wie gewohnt weiter.
Kommentare
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.