Mit den neuen Passar-Regelungen wird die digitale Verknüpfung zwischen Transit- und Einfuhrverfahren erweitert. Ein Transitverfahren mit Bestimmung Schweiz kann künftig automatisiert an der Grenze beendet werden, sofern ein gültiges Nachfolgeverfahren vorhanden ist.
Welche Auswirkung hat die Änderung auf Nutzer von Customs Management?
Passar Einfuhr
- Die MRN eines vorgängigen Transitverfahrens kann als Vordokument vom Typ TRAN erfasst werden.
- Dazu steht auf Positionsebene in den Vordokumenten die neue Dokumentart TRAN zur Verfügung.
- Passar prüft beim Senden, ob die referenzierte Transit-MRN vorhanden ist, das korrekte Format besitzt und sich in einem zulässigen Status befindet.
- Ungültige Referenzen werden von Passar mit entsprechenden Fehlermeldungen zurückgewiesen.
e-dec Einfuhr
- Bei einer Einfuhranmeldung, die auf einem an der Grenze beendeten Transitverfahren basiert, muss die MRN des Transitverfahrens als Vordokument angegeben werden.
- Hierzu sind die bisherigen Dokumentarten 820, 821 oder 822 mit der entsprechenden Transit-MRN zu verwenden.
Transportanmeldung (CH)
- Wird eine Einfuhranmeldung als Nachfolgeverfahren referenziert, kann künftig zusätzlich die Option Grenzabfertigung gesetzt werden.
- Diese Kombination war bisher nicht zulässig und wird nun von Passar unterstützt.
Die Anpassung ermöglicht eine durchgängige digitale Verknüpfung zwischen Transit- und Einfuhrverfahren und unterstützt den von Passar geforderten Nachweis des Nachfolgeverfahrens.
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