Im Februar 2025 wurde das Sanktionslistenportfolio von AEB um die CAATSA Section 231(e) Liste erweitert. Ist diese Liste für Ihr Unternehmen relevant und möchten Sie diese Liste in Ihre AEB Compliance Screening Software integrieren, so können Sie sie zusätzlich zu Ihrem bereits bestehenden Content lizenzieren.
Welche Bedeutung hat diese Liste?
Die Liste basiert auf dem „Countering America's Adversaries Through Sanctions Act” (Gesetz zur Bekämpfung von Amerikas Widersachern durch Sanktionen; abgekürzt CAATSA). Das Gesetz wurde im Juli 2017 vom amerikanischen Kongress verabschiedet und ist am 02. August 2017 in Kraft getreten.
Die CAATSA Section 231(e) Liste wird vom U.S. Department of State herausgegeben und sie ist in zwei Teile aufgegliedert:
- Der erste Teil der Liste enthält Entitäten, die dem Verteidigungssektor der russischen Regierung angehören oder für ihn tätig sind. Diese werden in der „List Regarding the Defence Sector of the Government of the Russian Federation“ aufgeführt.
- Der zweite Teil „List Regarding the Intelligence Sector of the Government of the Russian Federation“ beinhaltet indes juristische und natürliche Personen, die dem Nachrichtendienstsektor der russichen Regierung angehören oder für ihn tätig sind.
Die Original-Sanktionsliste ist unter dem folgenden Link zu finden: CAATSA Section 231(e) Defense and Intelligence Sectors of the Government of the Russian Federation - United States Department of State
Besondere Beachtung erfordert die Tatsache, dass die CAATSA Section 231(e) Liste die sogenannten „Secondary Sanctions“ (Sekundärsanktionen) enthält. Während sich „Primary Sanctions“ (Primärsanktionen) direkt an US-Personen richten und von diesen umgesetzt werden müssen, werden bei „Secondary Sanctions“ Unternehmen weltweit in die Pflicht genommen, auch ohne dass ein hinreichender US-Bezug besteht. Die Sekundärsanktionen sollen sicherstellen, dass auch Nicht-US-Personen außerhalb der US-Jurisdiktion von sanktionierten Transaktionen abgehalten werden.
Verstoßen Unternehmen gegen Secondary Sanctions, drohen ihnen in den USA erhebliche Schäden. Gegen Personen, die wissentlich an einer signifikanten Transaktion mit den in der CAATSA Section 231(e) Liste aufgeführten Entitäten oder natürlichen Personen beteiligt sind, werden fünf oder mehr der in Abschnitt 235 des Gesetzes beschriebenen Sanktionen verhängt. Dazu gehören unter anderem der Ausschluss vom US-Kapitalmarkt, die Verweigerung von US-Exportlizenzen, der Ausschluss von der Teilnahme an US-Vergabeverfahren oder sogar eine Aufnahme in die US-Sanktionsliste.
Für welche Unternehmen ist die Prüfung gegen die CAATSA Section 231(e) Liste relevant?
Die Prüfung der CAATSA Section 231(e) Liste wird Personen mit Bezug zum US-Recht sowie Unternehmen weltweit empfohlen, da CAATSA Section 231(e) die sogenannten „Secondary Sanctions“ enthält, die auch von Nicht-US-Personen beim Handel mit Nicht-US-Produkten beachtet werden müssen.
Müssen Sie diese Liste lizensieren, wenn Sie Content von Drittanbietern in Compliance Screening einsetzen?
Prüfen Sie Ihre Geschäftspartner gegen Sanktionslisten-Content von Drittanbietern – wie beispielsweise Reguvis oder Dow Jones – in Ihrer AEB Compliance Screening Anwendung, so ist die CAATSA Section 231(e) ggf. bereits in Ihrem Content inkludiert und Sie brauchen diese Liste nicht gesondert zu lizensieren. Bei Fragen dazu gehen Sie bitte direkt auf Ihren Content-Anbieter zu.
Effiziente Sanktionslistenprüfungen – CAATSA Section 231(e) Liste und mehr: Wie kann AEB helfen?
Compliance Screening erledigt für Sie die Sanktionslistenprüfung gegen die CAATSA Section 231(e) Liste automatisiert im Hintergrund – auf Wunsch integriert in SAP®, Salesforce, Microsoft Dynamics 365 und weitere ERP- und CRM-Systeme. Hier finden Sie einen Überblick über die verfügbaren Sanktionslisten von AEB.
- Möchten Sie die “CAATSA Section 231(e) List Regarding the Defence and Intelligence Sectors of the Government of the Russian Federation” in Ihr Compliance Screening aufnehmen? Dann fordern Sie gerne ein unverbindliches Angebot an. In dem angebotenen Formular haben Sie auch die Gelegenheit, Kontakt mit einem Produktexperten aufzunehmen.
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