Im August 2025 wurde das Sanktionslistenportfolio von AEB um die Exportkontrollliste nach den Vorschriften zur Exportkontrolle von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck (Verordnung Nr. 792 des Staatsrates der Volksrepublik China) erweitert. Falls diese Liste für Ihr Unternehmen von Relevanz ist und Sie sie in Ihre AEB Compliance Screening Software integrieren möchten, können Sie eine zusätzliche Lizenzierung neben Ihrem bereits bestehenden Content vornehmen.
Welche Bedeutung hat diese Liste?
Mit der am 01.12.2024 in Kraft getretenen Verordnung Nr. 792 des Staatsrates der Volksrepublik China spezifiziert das Handelsministerium die Regelungen und Maßnahmen des chinesischen Exportkontrollgesetzes. Damit hat die chinesische Regierung erstmalig eine umfassende Verwaltungsverordnung über die Ausfuhrkontrolle von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck eingeführt, was eine bedeutende gesetzgeberische Entwicklung in der chinesischen Ausfuhrkontrolle nach der Verabschiedung des Ausfuhrkontrollgesetzes am 1. Dezember 2020 darstellt.
Ein neuer entscheidender Aspekt in der chinesischen Ausfuhrkontrolle betrifft die Reglementierung von Endverwendern- und Endverwendungen durch die Aufnahme von Unternehmen auf die Exportkontrollliste. Diese Liste beinhaltet Unternehmen, welche gemäß Artikel 28 der Vorschriften zur Exportkontrolle von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck (Verordnung Nr. 792 des Staatsrates der Volksrepublik China) gegen Vorgaben zur Kontrolle von Endverwendern oder Endverwendungen von Dual-Use Gütern verstoßen haben, oder die nationale Sicherheit und Interessen Chinas gefährden könnten, indem sie kontrollierte Dual-Use Güter für terroristische Zwecke oder für die Herstellung, Entwicklung oder Verwendung von Massenvernichtungswaffen nutzen.
Die chinesischen Ausfuhrbehörden können je nach Schwere der Umstände Maßnahmen gegen die in der Exportkontrollliste aufgeführten Unternehmen ergreifen. Dazu gehören das Verbot oder die Beschränkung von Geschäften mit kontrollierten Gütern, die Anordnung der Aussetzung der Ausfuhr solcher Güter und die Verweigerung der Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen.
Diese Liste wird von dem Ministry of Commerce of the People´s Republic of China (MOFCOM) in Form von Ankündigungen unter Regulations and normative documents veröffentlicht.
Für welche Unternehmen ist die Prüfung gegen die Kontrollliste des chinesischen Exportkontrollgesetzes relevant?
Die Prüfung dieser Liste ist relevant für exportierende Unternehmen, welche Güter mit doppeltem Verwendungszweck aus dem Hoheitsgebiet der Volksrepublik China exportieren oder diese Güter für ausländische natürliche und juristische Personen bereitstellen.
Müssen Sie diese Liste lizensieren, wenn Sie Content von Drittanbietern in Compliance Screening einsetzen?
Prüfen Sie Ihre Geschäftspartner gegen Sanktionslisten-Content von Drittanbietern – wie beispielsweise Reguvis oder Dow Jones – in Ihrer AEB Compliance Screening Anwendung, so ist die Exportkontrollliste des MOFCOM ggf. bereits in Ihrem Content inkludiert und Sie brauchen diese Liste nicht gesondert zu lizensieren. Bei Fragen dazu gehen Sie bitte direkt auf Ihren Content-Anbieter zu.
Effiziente Sanktionslistenprüfungen – „Exportkontrollliste China“- und mehr: Wie kann AEB helfen?
Compliance Screening erledigt für Sie die Sanktionslistenprüfung gegen die Liste „Exportkontrolliste“ automatisiert im Hintergrund – auf Wunsch integriert in SAP®, Salesforce, Microsoft Dynamics 365 und weitere ERP- und CRM-Systeme. Hier finden Sie einen Überblick über die verfügbaren Sanktionslisten von AEB.
Möchten Sie die Liste „Exportkontrollliste China“ in Ihr Compliance Screening aufnehmen? Dann fordern Sie gerne ein unverbindliches Angebot an. In dem angebotenen Formular haben Sie auch die Gelegenheit, Kontakt mit einem Produktexperten aufzunehmen.
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