Im August 2025 wurde das Sanktionslistenportfolio der AEB um die Malaysia Ministry of Home Affairs Sanctions List erweitert. Ist diese Liste für Ihr Unternehmen relevant und möchten Sie diese Liste in Ihre AEB Compliance Screening Software integrieren, so können Sie sie zusätzlich zu Ihrem bereits bestehenden Content lizenzieren.
Welche Bedeutung hat diese Liste?
Das wichtigste Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Malaysia ist der Anti-Money Laundering and Anti-Terrorism Financing Act 2001 (AMLATFA). Eines der wichtigsten Instrumente Malaysias im Rahmen dieses Gesetzes ist die Anwendung gezielter Finanzsanktionen, die sowohl das Einfrieren von Vermögenswerten als auch das Verbot der Bereitstellung von Geldern oder wirtschaftlichen Ressourcen für Personen und Organisationen mit Verbindungen zum Terrorismus umfassen. Diese Maßnahmen sind ein wesentlicher Bestandteil der Bemühungen der malaysischen Regierung im Kampf gegen den Terrorismus. Sie haben auch unmittelbare Auswirkungen auf die Sanktionslistenprüfung in Malaysia, da mehrere Listen berücksichtigt werden müssen.
Malaysia wendet die internationalen Sanktionslisten der Vereinten Nationen an, insbesondere die
i) 1267-Liste - eine vom 1267-Ausschuss des UN-Sicherheitsrats geführte Liste (nennt Personen und Gruppen, die mit Al-Qaida und dem so genannten Islamischen Staat (IS) in Verbindung stehen)
ii) 1988-Liste - eine vom 1988-Ausschuss des UN-Sicherheitsrats geführte Liste (umfasst Einzelpersonen und Gruppen, die mit den Taliban in Verbindung stehen)
Diese Listen beruhen auf Resolutionen des UN-Sicherheitsrats und gelten in allen UN-Mitgliedstaaten, einschließlich Malaysia. Zusammen mit anderen einschlägigen UN-Finanzsanktionen werden sie in der konsolidierten UN-Liste zusammengefasst, die die Namen von Personen und Entitäten enthält, gegen die der UN-Sicherheitsrat Finanzsanktionen verhängt hat.
Zusätzlich zu diesen internationalen Listen führt Malaysia auch eine eigene nationale Sanktionsliste, die so genannte MOHA-Liste (Malaysia Ministry of Home Affairs Sanctions List). Diese nationale Liste ergänzt die UN-Sanktionen durch zusätzliche malaysische Maßnahmen.
Die vom Innenministerium geführte MOHA-Liste enthält Personen und Einrichtungen, die wissentlich Terrorismus unterstützt haben, sei es durch direkte terroristische Aktivitäten, die Finanzierung solcher Aktivitäten oder andere Formen der Unterstützung. Gegen die auf der Liste stehenden Personen werden in Malaysia gezielte finanzielle Sanktionen verhängt.
Die Originalliste ist unter der folgenden URL zu finden: https://www.moha.gov.my/utama/index.php/en/component/content/article/350-list-of-ministries-of-home-affairs?catid=119
Für Unternehmen bedeutet dies: Wer in Malaysia ein Denied-Party-Screening durchführt, muss beide Listen prüfen - die konsolidierte UN-Liste (einschließlich der Listen 1267 und 1988) und die nationale Sanktionsliste des malaysischen Innenministeriums (MOHA). Nur wenn Sie beide Listen prüfen, können Sie sicherstellen, dass die Sanktionen gemäß den malaysischen Rechtsvorschriften eingehalten werden.
Für welche Unternehmen ist die Prüfung gegen die Malaysia Ministry of Home Affairs Sanctions List relevant?
Die Prüfung der Liste ist relevant für Unternehmen, die dem malaysischen Recht unterstehen. Des Weiteren können sich auch andere Unternehmen entscheiden, gegen die Malaysia Ministry of Home Affairs Sanctions List zu prüfen, wenn zum Beispiel ihre konzernweiten Compliance-Richtlinien oder vertraglichen Verpflichtungen dies vorschreiben.
Müssen Sie diese Liste lizensieren, wenn Sie Content von Drittanbietern in Compliance Screening einsetzen?
Prüfen Sie Ihre Geschäftspartner gegen Sanktionslisten-Content von Drittanbietern - wie beispielsweise Reguvis oder Dow Jones - in Ihrer AEB Compliance Screening Anwendung, so ist die Malaysia Ministry of Home Affairs Sanctions List ggf. bereits in Ihrem Content inkludiert und Sie brauchen diese Liste nicht gesondert zu lizensieren. Bei Fragen dazu gehen Sie bitte direkt auf Ihren Content-Anbieter zu.
Effiziente Sanktionslistenprüfungen – die Malaysia Ministry of Home Affairs Sanctions List und mehr: Wie kann AEB helfen?
Compliance Screening erledigt für Sie die Sanktionslistenprüfung gegen die Malaysia Ministry of Home Affairs Sanctions List automatisiert im Hintergrund – auf Wunsch integriert in SAP®, Salesforce, Microsoft Dynamics 365 und weitere ERP- und CRM-Systeme. Hier finden Sie einen Überblick über die verfügbaren Sanktionslisten von AEB.
Möchten Sie die Malaysia Ministry of Home Affairs Sanctions List in Ihr Compliance Screening aufnehmen? Dann fordern Sie gerne ein unverbindliches Angebot an. In dem angebotenen Formular haben Sie auch die Gelegenheit, Kontakt mit einem Produktexperten aufzunehmen.
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