Die britischen Behörden haben angekündigt, ab dem 28. Januar 2026 nur noch eine zentrale Sanktionsliste bereitzustellen – die UK Sanctions List (UKSL).
Die Consolidated List of Financial Sanctions Targets (ehem. Bank of England List), die in Compliance Screening unter dem Kürzel BOE verfügbar ist, wird zum 27. Januar 2026 von der Behörde eingestellt.
Die UKSL ist mit dem Brexit entstanden und enthält u.a. alle Einträge der BOE-Liste.
Weitere Informationen der Behörde finden Sie unter: Moving to a single list for UK sanctions designations, 28 January 2026
Was bedeutet das für Sie?
- Insofern Sie nur die Bank of England-Liste für die Nutzung in AEB Compliance Screening lizenziert haben, muss eine Umstellung auf die UK Sanction List erfolgen. Damit diese für Sie automatisch erfolgen kann, wird AEB zum 28.1.2026 den Inhalt der UKSL in Ihrer Anwendung unter dem Listenkürzel BOE und dem Namen „UK Sanctions List (früher war enthalten: HM Treasury Consolidated List of Financial Sanctions BOE))“ bereitstellen. Somit können Sie ohne manuelle Anpassung der lizenzierten Listen und ohne Anpassung Ihrer Profile weiterhin fachlich sicher prüfen.
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Falls Sie bisher die UKSL UND die BOE-Liste lizenziert haben, empfehlen wir, dass Sie künftig nur noch die UKSL verwenden. Ersetzen Sie hierfür in den Compliance Profilen die BOE-Liste durch die UKSL.
Eine Anleitung zum Vorgehen erhalten Sie im Artikel: Welche grundlegenden Einstellungen sollte ich im Prüfprofil für Compliance Screening kennen? - Wenn Sie Dow Jones-Inhalte in AEB Compliance Screening verwenden, stellen Sie sicher, dass Sie beim Filtern der Inhalte die korrekten UK-Listen auswählen. Filter für Dow Jones-Inhalte können sowohl im Import-Batch (nur für On-Premises-Kunden möglich) als auch in der Dow Jones-Liste selbst (für alle Kunden möglich) definiert werden.
- Bitte beachten Sie, dass diese inhaltliche Umstellung zu Good Guy Alarmen führen kann.
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