Liegt Ihnen eine Bescheinigung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vor, dass die Ausfuhr keiner Genehmigung bedarf? Dann melden Sie das in ATLAS AES 3.0 mit der Unterlage 3LLD und dem Qualifikator NB (Nullbescheid). Folgende Zusatzfelder sind dann zu füllen:
Referenz
In das Feld Referenz tragen Sie nur die 7- oder 8-stellige BAFA-Antragsnummer in Ziffern ein.
Positionsnummer
Im Feld für die Zeilen-/Positionsnummer übernehmen Sie die Positionsnummer des Nullbescheids.
Detail
Das Feld Detail muss bei einem Null-Bescheid laut „Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen und elektronische Abschreibung“ des Zolls (IHB) das Wort "NULL" enthalten.
Ausstellungsdatum
Tragen Sie das Datum der BAFA-Bescheinigung ein.
Gültigkeitsende
Hier geben Sie das Enddatum der BAFA-Bescheinigung ein.
- Sollten Sie nach Erhalt der Bescheinigung und korrekter Eingabe der Felder dennoch eine Fehlermeldung des Assistenten erhalten (zum Beispiel "BAFA Antragsnummer 12345678 ist ungültig. in Feld /DEXPDE/GoodsItem[1]/Document[4])" kann es daran liegen, dass die Bescheinigung zwar vom BAFA freigegeben wurde, aber noch nicht in ATLAS übernommen ist. In einem solchen Fall gibt es keine andere Möglichkeit, als solange zu warten, bis die Bescheinigung in ATLAS meldefähig ist.
Mehr zur Beantragung finden Sie auf der Website des BAFA: Nullbescheid.
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