Prüfung der Daten Ihrer Ausfuhranmeldung
Sobald Sie alle erforderlichen Daten einer Ausfuhranmeldung erfasst haben, aktualisieren Sie die Felder. Wenn in Ihrer Anwendung die Sanktionslisten-Prüfung aktiviert ist, werden jetzt die eingetragenen Adressen der Felder Empfänger, Subunternehmer, Ausführer und Verfahrensinhaber PV gegen die aktuelle EU-Sanktionsliste "CFSP" geprüft.
Prüfung ohne Treffer
Erst wenn die Sanktionslisten-Prüfung keinen Treffer ergeben hat, wechselt die Ausfuhranmeldung in den Status Vollständig, und Sie können die Ausfuhranmeldung versenden.
Prüfung mit Treffer
Sollte eine der geprüften Adressen auf der Verbotsliste geführt sein, erhalten Sie über den Assistenten auf der rechten Seite einen Hinweistext. Die Ausfuhranmeldung wechselt dann in nicht den Status Vollständig, sondern bleibt im Status Neu. In der Mappe Überblick wird die Trefferadresse mit einem gelben Warnschild gekennzeichnet.
- Diese Funktion ist nur ein ergänzender Beitrag zum sicheren Sanktionslisten-Screening, wie ihn das BAFA empfiehlt. Der erste Schritt zum Abgleich Ihrer Adressdaten sollte nicht direkt vor dem Versand einer Zollanmeldung erfolgen. Wenn Sie mehr Informationen zum sicheren Sanktionslisten-Screening brauchen, dann besuchen Sie doch die AEB-Website zu diesem Thema.
Kommentare
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.