Das Allgemeine Präferenzsystem (APS) bzw. auf Englisch das Generalised Scheme of Preferences (GSP), ist ein für Entwicklungsländer konzipiertes Schema, das einen zollbegünstigten Marktzugang zur EU für Importe aus den betreffenden Staaten vorsieht. Den am wenigsten entwickelten Ländern (least developed countries, LDC) wird weitgehende Zollfreiheit gewährt (EBA - Everything but Arms).
Weniger umfangreiche Zugeständnisse werden den anderen vom Allgemeinen Präferenzsystem begünstigten Ländern (other beneficiary countries, OBC) gemacht. Für sie kommen kommen die Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung (APS+-Länder) bzw. die allgemeinen APS-Regelungen in Betracht.
Grundsätzlich nicht begünstigt sind Länder, die einen anderen präferenzbegünstigten Zugang zum EU-Markt haben, und Länder mit zu hohem Einkommen. Sind diese Bedingungen beispielsweise nach Abschluss eines Freihandelsabkommens nicht mehr erfüllt, besteht i.d.R. während einer Übergangsfrist der APS-Zugang weiterhin fort.
Auch können Länder vorübergehend vom APS ausgeschlossen werden, z.B. Belarus.
Neufassung des APS-Schemas
Mit der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde das APS-Schema zum 1. Januar 2014 neu geregelt: Es ist bis zum 31. Dezember 2027 gültig, die Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten Länder gilt sogar unbegrenzt.
Seit Anfang 2017 wurde das Verfahren des Ursprungsnachweises in den betroffenen Entwicklungsländern mit einer mehrjährigen Übergangszeit sukzessive auf das System des registrierten Ausführers (REX) umgestellt.
- Auf einer englischsprachigen Seite REX - Registered Exporter System informiert die EU-Kommission über den Stand der Umsetzung des REX durch die Entwicklungsländer und der Überseeischen Länder und Gebiete
- Mehr zum REX - Registrierter Ausführer im AEB Lexikon
Mehr Informationen lesen Sie im Fachbeitrag auf zoll.de zum Allgemeinen Präferenzsystem
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