Um Ihre Arbeit zu erleichtern und Ihre Prozesse zu automatisieren, können Sie die Funktion der automatisierten Unterlagenprüfung für Ihre Ausfuhrpositionen nutzen.
Diese Zusatzfunktion prüft in Ihrer Ausfuhranmeldung, ob benötigte Unterlagen hinterlegt sind oder ob ggf. Unterlagen gemeldet werden, die sich gegenseitig ausschließen.
Fehlen in einer Ausfuhranmeldung Unterlagen, erhalten Sie Vorschläge anhand der Warennummer und des Bestimmungslandes. Die Vorschläge werden auf Positionsebene eingeblendet.
Vorgeschlagene Unterlagencodierungen
Die möglichen Unterlagen zu den einzelnen vorgeschlagenen TARIC-Maßnahmen finden Sie in der
Mappe TARIC-Maßnahmen innerhalb der Ausfuhrposition:
Fügen Sie die einzelnen Unterlagen durch Klicken auf das "+"-Symbol hinzu.
Sollte zu einem EZT-Maßnahmenschlüssel ein Zusatzcode (ZC) mit einer Bedingung hinterlegt sein, wird dieser nach Auswahl automatisiert in die Grunddaten der Position unter Zusatz 1 hinzugefügt.
Die Prüfung der Ausfuhrunterlagen erfolgt direkt vor dem Versenden an Ihre Zollstelle. Falls zu diesem Zeitpunkt noch Unterlagencodierungen fehlen, wird dies ab dem ersten Versandversuch angezeigt. Die Anmeldung wird hierbei noch nicht versendet.
- Die Möglichkeit Ihre Ausfuhren gegen handelspolitische Maßnahmen wie Verbote und Beschränkungen oder Schutzmaßnahmen zu prüfen, ist technisch beschränkt auf die Möglichkeit einer Ausfuhrunterlagenprüfung auf Basis TARIC der Europäischen Union.
Sollten Sie in Embargoländer liefern, bleibt eine anschließende Prüfung gegen die zugehörigen Embargo-Verordnungen in Ihren Händen, da nur Sie Ihr Gut technisch überprüfen können.
Diese Hinweise werden nicht durch den TARIC der EU bereitgestellt, gehören aber dennoch zu einer vollständigen Exportkontrollprüfung, die Ihr Zollamt verlangt. Sobald Sie diese Prüfungen durchgeführt haben, codieren Sie ggf. einen Negativbescheid.
Wenn Sie diese Interesse an dieser Zusatzfunktion haben, senden Sie Ihre Anfrage für ein unverbindliches Angebot an support@aeb.com.
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