Nach Veröffentlichung des mittlerweile 13. Sanktionspaketes durch die Europäische Union am 23. Februar 2024, hat AEB die erlassenen restriktiven Maßnahmen analysiert, und stellt Informationen bereit, wie AEB-Anwendungen Sie unterstützen können.
Bewerten Sie abhängig vom Geschäftsbereich Ihres Unternehmens, welche restriktiven Maßnahmen relevant sind und daher in der Software und in der unternehmensinternen Organisation (ICP) umgesetzt werden müssen. Informieren Sie sich über die aktuellen Inhalte der Sanktionsmaßnahmen auch auf den Webseiten von EU-, US- oder nationalen Behörden. Einige nützliche Links finden Sie unten.
- Die praktische Umsetzung der Sanktionsmaßnahmen im Unternehmen erfordert umfassendes Fachwissen aus den Bereichen Sanktionsrecht und Exportkontrolle. Lesen Sie hier die Möglichkeiten für die Umsetzung oder Prüfung dieser vielfältigen Sanktionsmaßnahmen in AEB Trade Compliance.
Sanktionen seitens der EU
Ein Teil der neuen Sanktionsmaßnahmen basiert auf den seit dem Jahr 2014 geltenden EU-Verordnungen, die angesichts der Handlungen Russlands als Reaktion auf die Annexion der Halbinsel Krim erlassen wurden. In den Jahren 2022, 2023 und 2024 wurden diese Embargo-Verordnungen erweitert. Die konsolidierte, nicht amtliche Fassung wählen Sie über das jeweilige Datum in der linken Spalte unter „hide/all consolidated versions“:
- Verordnung (EU) 269/2014 des Rates vom 17. März 2014
- Verordnung (EU) 692/2014 des Rates vom 23. Juni 2014
- Verordnung (EU) 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014
Als Reaktion der EU auf Russlands Annexion der ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk wurden weitere Sanktionen gegen Russland mit Bezug auf diese Gebiete beschlossen. Später wurden diese um Cherson und Saporischschja erweitert.
Gesammelt bilden diese Embargoverordnungen die rechtliche Grundlage für das Russland-Embargo.
Diese offizielle Infographik veröffentlicht durch den Europäischen Rat, zeigt die Vielfalt der Sanktionsmaßnahmen, welche die EU gegen Russland aktuell in Kraft gesetzt hat. Die derzeit geltenden Sanktionsmaßnahmen gegen Russland können in folgende vier Kategorien unterteilt werden:
- Personenbezogene Finanzsanktionen (Bereitstellungsverbote)
- Kapitalmarktbeschränkungen
- Güterbezogenene Restriktionen (Verbote, Genehmigungspflichten)
- Handelsbeschränkungen für die Regionen Krim, Cherson, Donezk, Luhansk und Saporischschja
Personenbezogene Finanzsanktionen (Bereitstellungsverbote)
Finanzsanktionen richten sich gegen bestimmte Personen, Unternehmen und Organisationen, die im Anhang der entsprechenden Verordnung gelistet sind. Gegen die gelisteten Entitäten bestehen umfassende Bereitstellungverbote. Die sanktionierten Entitäten werden in die CFSP-Liste aufgenommen. Die CFSP-Liste ist die offizielle Datenbank der EU, die alle Personen, Unternehmen und Organisationen gegenüber denen Finanzsanktionen seitens der EU bestehen, konsolidiert.
Im Hinblick auf das Russland-Embargo wurden Finanzsanktionen in Art. 2 der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 angeordnet. Die Entitäten, die diese Maßnahmen betreffen, sind in Anhang I dieser Verordnung aufgeführt.
Die CFSP-Liste steht allen Compliance Screening Anwendern als Teil des Basis-Sanktionslistenpakets zur Verfügung. Sobald die veröffentlichenden Behörden die elektronische Version zur Verfügung stellen, werden die Sanktionslisten in Compliance Screening mit einem nächtlichen Batch aktualisiert.
Damit Sie Ihre Geschäftspartner mit Hilfe von Compliance Screening gegen die CFSP-Liste prüfen können, nehmen Sie diese im verwendeten Prüfprofil auf.
- Bitte beachten Sie, dass Finanzsanktionen auch ein mittelbares (indirektes) Bereitstellungsverbot vorsehen. Wenn eine nicht gelistete Entität im Eigentum einer gelisteten Entität steht, gilt das Bereitstellungsverbot auch mittelbar für die nicht gelistete Entität. Für eine automatisierte Unterstützung bei der Überprüfung der Mehrheitsbeteiligungen in Compliance Screening bietet AEB den kostenpflichtigen Content SCO (Sanctions Control and Ownership) von Dow Jones an.
Kapitalmarktbeschränkungen
Die Beschränkungen des Zugangs zum Kapitalmarkt werden im Einzelnen in Art. 5 ff. der Verordnung (EU) 833/2014 angeordnet. Diese Sanktionen gelten grundsätzlich in Verbindung mit russischen Unternehmen, Mischkonzernen oder Banken, die z. B. in den Anhängen III, V, VI, XII oder XIII gelistet sind. Diese Sanktionen betreffen bestimmte Kapital-, Investitions- und Wertpapiergeschäfte mit den gelisteten Entitäten oder russischen Finanzbehörden.
Sind diese Restriktionen für Ihr Unternehmen relevant, prüfen Sie Ihre Geschäftspartner mit Hilfe von Compliance Screening gegen die Sanktionsliste EUCM „EU - Restrictions on access to the capital market“. Diese Liste steht als eine der AEB-Standardlisten zur Verfügung und kann im verwendeten Prüfprofil aufgenommen werden.
- Generell gilt, richten sich Sanktionen (sowohl Finanzsanktionen als auch Kapitalmarktbeschränkungen oder Beschränkungen im Handel mit Dual-Use-Gütern) gegen bestimmte Entitäten, können diese mit Hilfe von Compliance Screening und den entsprechenden Sanktionslisten automatisiert oder in manuellen Einzelprüfungen geprüft werden.
Güterbezogene Sanktionen
Die Verordnung (EU) 833/2014 sieht verschiedene güterbezogene Sanktionen vor. In den Anhängen zu dieser Embargo-Verordnung befinden sich mehrere Listen, die sowohl Unternehmen aufführen, denen der Handel mit Dual- Use oder „Advanced Technology“-Gütern verboten ist, als auch diverse Listen mit Gütern, deren Export nach Russland verboten ist.
Güterbezogene Sanktionen sind außerdem in den Embargoverordnungen (EU) 692/2014 (Krim) und (EU) 2022/263 (Donezk, Luhansk, Cherson, Saporischschja) angeordnet. Die Besonderheiten sind im nächsten Kapitel “Handelsbeschränkungen für einzelne ukrainische Regionen” beschrieben.
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Güterbeschränkungen bezüglich bestimmter russischer Entitäten
Teile der Verordnung (EU) 833/2014 beinhalten das Verbot des Verkaufs, der Lieferung, der Verbringung oder der Ausfuhr von Dual-Use-Gütern an gelistete Entitäten (Anhang IV). Zur Prüfung nehmen Sie die Sanktionsliste EUDU „Restrictions for dual-use goods intended for listed organizations“ im Prüfprofil von Compliance Screening auf.
Die meisten Güterbeschränkungen gelten unabhängig vom konkreten Empfänger in Russland. Unter Berücksichtigung der Geschäftstätigkeit oder des Produktportfolios Ihres Unternehmens werden neben Compliance Screening möglicherweise auch die anderen Teile der Trade Compliance Software, wie Export Controls, License Management oder Risk Assessment für die Umsetzung des Russland-Embargos benötigt.
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Güterbeschränkungen unabhängig vom Empfänger
Durch die Verordnung (EU) 833/2014 ist unter anderem die Ausfuhr, der Verkauf und die Verbringung oder Lieferung von Dual-Use-Gütern oder Technologien des Anhang I der EU-Dual-Use-VO nach Russland oder zur Verwendung in Russland grundsätzlich unabhängig vom Empfänger bzw. Endverwender verboten (Art. 2). Das gleiche Verbot gilt auch für Güter des Anhang VII, die sog. “Advanced-Technology-Güter” (Art. 2a). Verboten ist zudem die Durchfuhr durch das Hoheitsgebiet Russlands von Gütern und Technologien des Anhang XI, die für die Verwendung in der Luft- oder Raumfahrtindustrie geeignet sind oder von in Anhang XX genannten Flugturbinenkraftstoffen und Kraftstoffadditiven.
Die Verordnung (EU) 833/2014 enthält weitere Listen mit Gütern, die diversen Restriktionen in Verbindung mit Russland unterliegen.
- Beachten Sie, dass Compliance Screening nicht vorgesehen ist für Prüfungen von Export- oder Importbeschränkungen, die unabhängig vom konkreten Geschäftspartner (Empfänger) gelten und sich auf die bestimmten Güter beziehen. Solche güterbezogenen Embargoregeln können Sie mit Hilfe von Export Controls abbilden und prüfen.
Wenn Sie güterbezogene Restriktionen mit Hilfe von AEB Export Controls für Ihr Unternehmen umsetzen, beachten Sie, ob diese Importe aus Russland oder Exporte nach Russland betreffen. Beispielsweise bestehen Einfuhrverbote für in Anhang XXXVIIIA aufgeführte Diamanten und Erzeugnisse, die Diamanten enthalten sowie für die in Anhang XVII der Verordnung EU 833/2014 gelisteten Eisen- oder Stahlerzeugnisse. Im Gegensatz dazu umfassen die Restriktionen für bspw. Güter für die Ölraffinerie (Anhang X), die Luft- und Raumfahrt (Anhang XI), die Seeschifffahrt (Anhang XVI) oder Luxusgüter (Anhang XVIII), Exportverbote.
Für die Umsetzung von güterbezogenen Beschränkungen ist in Export Controls zunächst die Erweiterung der Stammdaten erforderlich (Stammdaten, die Sie für die Exportkontrolle pflegen). Das betrifft vor allem die für Ihr Unternehmen relevanten Gütermerkmale und die Güterlisten.
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Die EU-Dual-Use-Güterliste, die deutsche Ausfuhrliste sowie die US Commerce Control List sind Standardstammdaten, die seitens AEB stets aktuell gehalten werden. Mit Hilfe dieser Güterlisten und selbst definierter Gütermerkmale, können Sie die für Ihr Unternehmen relevanten Restriktionen mit Hilfe von manuellen Beschränkungen abbilden.
Im Artikel Für manuelle Beschränkungen erforderliche Stammdaten pflegen finden Sie die notwendigen Schritte, um die Embargoregeln als manuelle Beschränkungen zu konfigurieren.
Handelsbeschränkungen für einzelne ukrainische Regionen
Ein weiterer Teil der EU-Sanktionen wurde mit der Verordnung (EU) 692/2014 (betrifft Krim) und der Verordnung (EU) 2022/263 (betrifft Cherson, Donezk, Luhansk und Saporischschja) eingeführt. Diese beinhalten unter anderem Einfuhrverbote für Güter mit Ursprung aus den spezifizierten Gebieten in die EU und Ausfuhrverbote in die spezifizierten Gebiete für Güter, die jeweils im Anhang II der entsprechenden Verordnung aufgeführt sind.
- Sofern Sie hiervon betroffen sind, müssen Sie aktiv werden, um diese Restriktionen in Trade Compliance Management abzubilden. In Export Controls und Compliance Screening nutzen Sie dazu die Funktionalitäten zur Definition von „Gebieten“.
Da die Ukraine insgesamt kein Embargoland ist und nur Warenlieferungen aus oder in einzelne Regionen sanktioniert sind, definieren Sie mit Hilfe dieser Funktion ein Embargo speziell für diese Gebiete. Nutzen Sie dazu eine Kombination aus Postleitzahlen und/oder Orten und fügen Sie diese dem Prüfprofil hinzu. Das Gebiet kann wahlweise in Compliance Screening (in Form einer Verbotsliste) oder in Export Controls (als manuelle Beschränkung) hinterlegt werden.
Die Postleitzahlen in der Ukraine sind 5-stellig und für jede Region eindeutig.
- Die Cherson-Region hat die Postleitzahlbereiche 73000-75999
- Die Donezk-Region hat die Postleitzahlbereiche 83000-87999
- Die Luhansk-Region hat die Postleitzahlbereiche 91000-94999
- Die Saporischschja-Region hat die Postleitzahlbereiche 69000-72999
- Die Krim-Region hat die Postleitzahlbereiche 95000-99999
bzw. 6-stellig für die Russische Post 295000-299999
Zu den Anleitungen
Compliance Screening: Prüfung gegen von Ihnen definierte Embargogebiete
Export Controls: Gebiete definieren und manuelle Beschränkungen einrichten
Sanktionen anderer Länder
Andere Staaten haben ähnliche nationale Sanktionsmaßnahmen, wie z. B. personenbezogene Finanzsanktionen oder Beschränkungen im Handel mit bestimmten Gütern, gegen Russland oder den Regionen Krim, Luhansk oder Donezk angeordnet. Weitere Details finden Sie auf Webseiten der nationalen Behörden.
Vereinigte Staaten
Vereinigtes Königreich
Schweiz
Kommentare
Der Artikel "Aktuelle Entwicklungen im Russland-Ukraine-Konflikt" ist mit dem aktuellen Stand vom 2. März 2022 versehen worden.
Der Artikel zu den aktuellen Entwicklungen des Russland-Embargos wurde Ende April 2022 umfassend überarbeitet, so dass Sie Zugriff auf aktuelle Verordnungstexte erhalten. Verlinkt finden Sie außerdem ausführliche Anleitungen zur Umsetzung in Trade Compliance Management.
Prüfen Sie nach Inkrafttreten des sechsten Sanktionspakets der Europäischen Union am 4. Juni 2022, ob weitere Anpassungen in Trade Compliance Management für Ihre Geschäftstätigkeit notwendig werden. Alle aktuellen Verlinkungen, z. B. zum Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), dem Rat der EU oder zu den konsolidierten Verordnungen sind im Artikel enthalten.
Nach dem Inkrafttreten des siebten Sanktionspaketes der Europäischen Union am 21. Juli 2022 sollten Sie prüfen, ob in Trade Compliance Management weitere Anpassungen notwendig sind. In der Community hat AEB Produktexpertin Olga Pramberger die wichtigsten Eckpunkte dazu zusammengefasst: Unter der Lupe: Das siebte Sanktionspaket gegen Russland.
Prüfen Sie, ob nach dem Inkrafttreten des achten Sanktionspaketes der Europäischen Union am 7. Oktober 2022 in Ihrer Trade Compliance Management Anwendung weitere Anpassungen notwendig sind. In der Community wurden die wichtigsten Änderungen zusammengefasst in dem Artikel: Ukraine: EU beschließt achtes Sanktionspaket gegen Russland
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