Sie haben eine Adressprüfung manuell, automatisch oder via Dateiupload durchgeführt und dabei sind Treffer gemeldet worden? Dann gilt nun zu prüfen, ob es sich bei Ihrer geprüften Adresse tatsächlich um eine sanktionierte Adresse handelt. Halten Sie Ihre Entscheidungen im Trade Compliance Management fest, indem Sie die Treffer als bearbeitet kennzeichnen oder als Good-Guy definieren.
Öffnen Sie für die Bearbeitung den Eintrag Compliance Screening – Trefferbearbeitung. Die dort gezeigte Übersicht lässt sich durch die verschiedenen Filtereinstellungen anpassen. Im Standard werden Ihnen die nicht bearbeiteten Treffer angezeigt.
Durch das Öffnen eines Eintrags können Sie die Details Ihrer Prüfung einsehen. Im Prüfergebnis finden Sie die Angaben zur geprüften Adresse sowie weitere Details dazu und zu den gefundenen Verbotsadressen. In der Mappe Prüfinformationen entnehmen Sie Details zu den Prüfeinstellungen, z. B. gegen welche Verbotslisten die Prüfung erfolgte und welcher Ähnlichkeitsschwellwert verwendet wurde.
- Möchten Sie erfahren, wie der Adresstreffer zustande kam, können Sie über den Menüpunkt weitere Aktionen eine erneute Prüfung mit Analyse starten.
Wenn Sie die Verbotsadresse öffnen, finden Sie unter der Mappe Verbotslisteninformation die zugehörige Quelle des Eintrags.
-
Ihre Adresse stimmt nicht mit der Verbotsadresse überein?
Dann definieren Sie Ihre Adresse als Good-Guy. Bei erneuten Prüfungen von exakt derselben Adresse wird diese beim nächsten Mal als Good-Guy erkannt und Sie erhalten keine Treffermeldung.
-
Ihre Adresse stimmt mit der Verbotsadresse überein?
Beachten Sie: Bei erneuter Prüfung der Adresse wird diese wieder als Treffer gemeldet.
Dann wenden Sie sich an Ihre Exportkontrollbeauftragten und treffen Sie die außerhalb von Compliance Screening erforderlichen organisatorischen Maßnahmen. Über die Option „Als bearbeitet kennzeichnen“, halten Sie die getroffene Entscheidung in Form eines Kommentars fest.
- Für Deutschland: Wenn Sie zu keiner eindeutigen Bewertung gelangen, können Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unter https://www.bafa.de/DE/Aussenwirtschaft/Ausfuhrkontrolle/Antragsarten/Voranfrage_sonstige_Anfrage/voranfrage_sonstige_anfrage_node.html eine Anfrage zum Empfänger einholen.
Übermitteln Sie dabei möglichst viele der bereits bekannten Informationen und beachten Sie, dass auch eine Auskunft vom BAFA in diesem Kontext nicht rechtsverbindlich ist.
So setzen Sie eine fehlerhafte Bearbeitung zurück
Haben Sie eine Adresse fälschlicherweise als Treffer gekennzeichnet oder als Good-Guy definiert, können Sie die Bearbeitung zurücksetzen.
Damit Sie den Adresstreffer wiederfinden, legen Sie zunächst die Filtereinstellung für die Trefferbearbeitung auf bearbeitet oder auf als Good-Guy definiert fest und passen Sie ggf. zusätzlich den Zeitraum an. Haben Sie den Eintrag gefunden? Dann öffnen Sie diesen über einen Doppelklick.
Nach dem Öffnen des Eintrags können Sie über den Menüpunkt Weitere Aktionen die Bearbeitung zurücksetzen.
Kommentare
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.