Haben Sie eine Adresse als Good-Guy definiert, so wird für diese bei zukünftigen Adressprüfungen kein Treffer mehr gemeldet. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die geprüfte Adresse zu 100 % mit der definierten Good-Guy Adresse übereinstimmt.
Alle bereits definierten Good-Guys werden jede Nacht durch AEB geprüft. Dabei wird gegen das Profil geprüft, welches Sie in der jeweiligen Good-Guy-Liste definiert haben.
Kam es zu einer Änderung eines bestehenden Verbotslisteneintrags oder es wurde ein neuer Eintrag auf einer Sanktionsliste veröffentlicht, der sich auf Ihre als Good-Guy definierte Adresse bezieht? Dann erhalten Sie einen Good-Guy Alarm.
Wie bei der Bearbeitung eines Adresstreffers müssen Sie die neue oder geänderte Adresse mit Ihrer geprüften Adresse vergleichen:
- Liegt weiterhin keine Übereinstimmung vor, können Sie die Adresse als Good-Guy beibehalten.
- Sollte eine Übereinstimmung mit der Verbotsadresse vorliegen, können Sie den Good-Guy löschen.
Dadurch gehen keine Protokolle, Nachweise oder Bearbeitungskommentare der früheren Prüfungen der als Good-Guy definierten Adresse verloren.
Sie haben mehrere Good-Guy Alarme zur selben Adresse erhalten?
Überprüfen Sie in Ihrer Good-Guy Liste, ob dort mehrere Schreibweisen einer Adresse vorhanden sind. Je mehr Einträge Sie für dieselbe Adresse definieren, desto mehr Good-Guy Alarme erhalten Sie.
- Achten Sie daher darauf, dass Sie die bestehende Adressdaten gleichbleibend aus Ihrem Partnersystem übergeben.
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