Die Einstellungen, welche Sie in Ihrem Compliance Profil definieren, sind maßgeblich für das Ergebnis Ihrer Prüfungen. Im Folgenden erfahren Sie mehr über die zu treffenden, grundlegenden Entscheidungen und deren Auswirkungen.
>> Voraussetzung für die Bearbeitung und Einsicht der Profile ist die Rolle I_COMPLIANCEADMIN
Öffnen Sie zur Bearbeitung Administration – Compliance – Profile.
Grundsätzlich können Sie unbegrenzt viele Profile erstellen. Es kann jedoch nur eines als Default festgelegt werden. Dieses wird bei manuellen Adressprüfen und bei Dateiprüfungen initial verwendet.
Öffnen Sie ein Profil, z. B. das Default-Profil mit Doppelklick oder über die Schaltfläche.
- Die Einstellungen sind in Mappen gegliedert. Neben den Profileinstellungen für Compliance Screening, beachten Sie auch die Einstellungen zu Prüflisten.
- Der Ähnlichkeitsschwellwert bestimmt, ab welcher Ähnlichkeit es zwischen Ihrer geprüften Adresse und einer Verbotsadresse zu einem Adresstreffer kommt. Je höher der Schwellwert gesetzt ist, desto weniger Adresstreffer erhalten Sie. AEB empfiehlt, den Standardwert von 80 zu verwenden.
- Durch die Aktivierung der Akronymprüfung werden Abkürzungen bei der Prüfung beachtet. Wenn Sie beispielsweise den Namen „ABS“ prüfen, erhalten Sie auch den Treffer „Andrey Borisovich SHEIN“, welcher auf der CFSP-Liste aufgeführt ist. Wird die Akronymprüfung nach längerer Zeit aktiviert, kann dies zu vermehrten Good-Guy Alarmen führen.
- In den Adresstypeinstellungen bestimmen Sie, ob der Adresstyp übereinstimmen muss und gegen welche Adresstypen Sie prüfen wollen.
Die Aktivierung der Option Typ muss übereinstimmen, hat zur Folge, dass Sie nur Treffer erhalten, wenn auch der Adresstyp Ihrer geprüften Adresse mit dem Adresstyp des Verbotslisteneintrags übereinstimmt. Wenn Sie hier einen Haken setzen, achten Sie in Ihren Prüfdaten unbedingt darauf, dass Sie zwingend den korrekten Adresstyp übergeben. Die Typeinstellung funktioniert nicht, wenn Sie den Adresstyp „unbekannt“ übergeben
Wenn Sie beispielsweise ausschließlich Personen oder Entitäten prüfen, können Sie Beförderungsmittel von der Prüfung ausschließen. Entfernen Sie in diesem Fall den Haken in der Option Beförderungsmittel. Sie werden anschließend keine Treffer vom Adresstyp Beförderungsmittel erhalten.
- In der Feldgruppe Dateiprüfung können Sie bei Bedarf die Formateinstellungen festlegen, welche standardgemäß für die Dateiprüfung gelten sollen Außerdem lässt sich ein E-Mail-Empfänger eintragen, der bei Durchführung einer Dateiprüfung eine Benachrichtigung erhält.
Weitere Informationen zur Dateiprüfung finden Sie im Benutzerhandbuch.
Verbotslisten für die Prüfung festlegen
Wählen Sie die Mappe Prüflisten und fügen Sie Verbotslisten hinzu, die bei der Prüfung beachtet werden sollen.
Über Hinzufügen oder Entfernen bearbeiten Sie die Einträge in Ihrem Profil.
Bei jeder Einzeladress- oder Dateiprüfung mit diesem Profil prüfen Sie dann Ihre Geschäftsadressen gegen die dort aufgeführten Listen. Dies wird Ihnen sowohl vorab in den Prüfeinstellungen als auch anschließend in den Protokollen angezeigt.
Die Listen, die Sie bei Good-Guy-Listen auswählen, werden bei der Adressprüfung berücksichtigt. Unter Compliance Screening - Good-Guy-Listen werden die Good-Guy Listen gepflegt. Ebenfalls definieren Sie dort, ob die Prüfung für die jeweilige Good-Guy Liste aktiv ist und mit welchem Prüfprofil diese geprüft wird.
- Tipp: Nutzen Sie die F1-Hilfe, um weitere Details zu den einzelnen Prüfeinstellungen zu erfahren.
Sie haben Bedarf an weiteren Listen?
Die gängigsten Sanktionslisten für Europa, Asien oder den USA stellt AEB bereit. Weitere Listen der Content-Partner Reguvis und Dow Jones ergänzen das Angebot. Entscheiden Sie je nach den Rechtsgebieten, denen Ihr Unternehmen unterliegt. Eine Gesamtübersicht über alle verfügbaren Listen in Compliance Screening finden Sie hier: Alle Sanktionslisten der AEB-Listenpakete
Sollten Sie Bedarf an weiteren Listen haben, reichen Sie gerne eine Anfrage an den AEB Support ein.
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