Mit dem Trade Compliance Management können Sie neben den offiziellen Verbotslisten auch manuelle Verbotslisten bei der Prüfung berücksichtigen. Das dient Ihnen beispielsweise dazu, auf Adressen hingewiesen zu werden, mit denen Sie aus gewissen Gründen keine Geschäftsbeziehung unterhalten möchten.
Wenn Sie Compliance Screening – Verbotslisten öffnen, wird über die Schaltfläche Neu eine manuelle Verbotsliste angelegt. Nachdem Sie der Liste eine Bezeichnung und eine Beschreibung gegeben haben Speichern und Schließen Sie diese vorerst.
- Durch erneutes Öffnen steht Ihnen der Reiter Adressen zur Verfügung, über den Sie die gewünschten Adressen manuell hinzufügen können.
- Alternativ kann Verbotsliste als Datei importiert werden.
Über die Schaltfläche Verbotsliste einlesen wird eine Verbotsliste als CSV-Datei eingelesen. Die Schnittstellenbeschreibung stellt Ihnen der AEB-Support auf Nachfrage gerne zur Verfügung.
Die Adressen, welche Sie einer manuellen Verbotsliste hinzufügen, stehen Ihnen erst am nächsten Tag zur Verfügung, da der Adresspool automatisch über Nacht aktualisiert wird. Sie werden dementsprechend erst am Folgetag ein Trefferergebnis erhalten, wenn Sie eine der manuell hinzugefügten Adressen prüfen.
- Standardgemäß wird der Listeninhalt der bestehenden manuellen Verbotsliste beim Datenimport gelöscht und durch den neuen Datenupload ersetzt. Das hat zur Folge, dass Ihnen auch zuvor Adressen erst wieder am Folgetag zur Verfügung stehen.
Deaktivieren Sie die Option Listeninhalt löschen, wenn Sie die manuelle Verbotsliste durch den Dateiupload ergänzen möchten. Achten Sie bei dieser Wahl darauf, dass Sie keine Duplikate einlesen.
Damit Ihre manuelle Verbotsliste bei der Prüfung berücksichtigt wird, müssen Sie diese auch in Ihrem Compliance Profil hinzuzufügen.
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