Mit der Bearbeitung der Whitelist bearbeiten Sie die Sanktionsliste in Ihrem System. Sie entscheiden, dass ein Treffer, den Sie erhalten, nicht dem Adresseintrag auf der Sanktionsliste entspricht und entfernen diese Adresse manuell aus der Sanktionsliste. In der Folge werden die Adressen auf der Whitelist bei keiner weiteren Prüfung mehr berücksichtigt, so als hätten Sie diese Adressen aus der Verbotsliste gelöscht.
- Diese Aufgabe kann nur ein Benutzer übernehmen, der die Rolle I_WHITELISTDEF in Compliance Screening hat. Mehr zu den verschiedenen Rollen in Compliance Screening lesen Sie im Artikel Vordefinierte Rollen für Trade Compliance Management.
Das kann dann sinnvoll sein, wenn es sich z.B. um allgemeine Einträge handelt wie der Schiffsname „CHRISTINA“, der auf der amerikanischen SDN-Liste geführt wird. Dadurch erhalten Sie alle Geschäftspartner mit dem Vornamen „Christina“ als Treffer gemeldet. Sollten Sie also entscheiden, dass Sie keine Geschäftsbeziehungen zu dem Schiff „CHRISTINA“ haben bzw. haben werden, kann es hilfreich sein, diesen Eintrag in der Whitelist aufzunehmen und damit aus der Prüfung zu entfernen.
Der Unterschied zwischen einer Good-Guy-Liste und einer Whitelist
Auf die Good-Guy-Liste setzen Sie einen Ihrer Geschäftspartner, der zu einem Treffer geführt hat, den Sie aber als unkritisch eingestuft haben. Auf die Whitelist hingegen setzen Sie Verbotsadressen aus den Verbotslisten.
Bei einem Klick auf diesen Link wird eine Anfrage mit Ihrer IP-Adresse an YouTube bzw. Vimeo gesendet. Datenschutzinformationen.
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