Was sind Produktkennungen und warum werden sie eingeführt?
Ab dem 1. November 2026 verlangt die Europäische Kommission für sämtliche B2C-Fernabsätze in die Europäische Union die Angabe von Produktkennungen (PIDs – Product Identifiers). Ein Product Identifier ist eine Codierung, um die eindeutige Identifizierung und durchgängige Nachverfolgung eines Produkts über Online-Marktplätze, Verkäufer, Hersteller, Lager und Zollprozesse hinweg zu ermöglichen.
Wenn Sie Customs Management oder Import Filing: ATLAS verwenden, machen Sie sich mit diesen neuen Anforderungen vertraut. Stellen Sie sicher, dass Sie die erforderlichen Codierungen korrekt in Ihren Anmeldungen erfassen. So vermeiden Sie, dass Ihre Zollanmeldung von den Behörden zurückgewiesen wird. Die EU-Kommission hat zur Erläuterung ein TARIC-Dokument herausgegeben: Guidance: The temporary EUR 3 customs duty and the Union handling Fee.
Unterlagencodierungen in Importen melden
Produktkennungen müssen in Importanmeldungen angegeben werden, die alle folgenden Kriterien für den Fernverkauf erfüllen:
- Einfuhren im B2C-Fernabsatz
- Eigenwert der Sendung ≤ EUR 150
- Verwendung der nationalen Verfahrenscodes F48, F49 oder F53
Folgende Produktkennungen sind verfügbar:
| TARIC Code | Identifier | Beschreibung | Pflichtangabe |
| C127 | M-PID | Produktkennung des Handelsprodukts | Ja |
| C128 | NS-PID | Nicht standardisierte Produktkennung des Herstellers | Ja |
| C129 | S-PID | Standardisierte Produktkennung des Herstellers | Ja, sofern vorhanden |
| Y081 | Für das deklarierte Produkt gibt es keine standardisierte Produktkennung des Herstellers | Ja, sofern es keine standardisierte Produktkennung (C129) gibt |
Die Codierungen C127, C128, C129 geben Sie innerhalb der Unterlagen an, die Codierung Y081 innerhalb der Zusätzlichen Vermerke.
Haben Sie innerhalb einer Position mehrere unterschiedliche Waren kumuliert, muss die Produktkennung für jede Ware separat angegeben werden. Die Codierung ist daher innerhalb derselben Position mehrfach zu erfassen. Eine einmalige Codierung mit mehreren Kennungen im Nummernfeld ist nicht zulässig.
Welche Änderungen gelten für Import Filing: ATLAS?
Mit der ATLAS-Info 984/26 wurde die verpflichtende Meldung von Produktkennungen unabhängig vom Wert der Ware veröffentlicht. Da dies nur für Sendungen mit einem Warenwert bis 150 Euro gilt, wurde dies in der ATLAS –Info 1018/26 korrigiert. Übergangsbestimmungen werden zeitnah im Fachbeitrag des Zoll Wegfall der 150-Euro-Zollfreigrenze ergänzt.
In ATLAS IMPOST: Die Unterlagen werden ausschließlich auf Kopfebene, in „Unterlagen zur Anmeldung“, angegeben. Füllen Sie das Feld für die Unterlagennummer mit „Positionsnummer + XX + Produktkennung”, beispielsweise „4XX123abc“ für Position 4 und Kennung 123abc.
In ATLAS Import: Die Unterlage wird auf Positionsebene hinterlegt; die jeweilige Produktkennung steht im Feld für die Nummer der Unterlage.
Welche Auswirkung hat die Änderung auf Customs Management?
In den Importanmeldungen können Sie die Unterlagencodierungen manuell hinzufügen, via API übertragen oder über eine dynamische Wertberechnung innerhalb Ihrer Vorlagen automatisiert eintragen lassen.
Die Unterlagencodierungen für Importanmeldungen in Belgien (IDMS) und in den Niederlanden (DMS) werden auf Positionsebene gemeldet.
Für Importanmeldungen von Kleinsendungen in den Niederlanden (DECO) wird die Produktkennung nur einmal auf Kopfebene angemeldet, wenn die Nummer für alle Positionen gleich ist oder nur eine Position angemeldet wird.
Im Dokument What's New in Customs Management erfahren Sie das Vorgehen im Detail. Sie finden das Dokument entweder im AEB Documentation Center oder in Ihrer Customs Management-Anwendung über das Fragezeichen-Symbol bzw. im Widget "Hilfe zu Ihrer Anwendung" auf dem Desktop.
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